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Prestigeträchtiges Büro zu vermieten Wien, Österreich

Preis auf Anfrage

GEFÄLLT DIR DAS?

Beschreibung

Gerne bieten wir Ihnen unverbindlich und freibleibend eine großzügige Büro-/Praxisimmobilie in zentraler Ruhelage des 18. Bezirks nächst dem Gersthofer Platz an.


Die Raumaufteilung bietet beste Bedingungen für Office Ansprüche aber auch für Arzt- und Therapieeinrichtungen. Die gut ausgestatteten Büro-Praxisflächen können den Nutzungsbedürfnissen gut und individuell angepasst werden. Dieser Immobilie ist auch ein Lagerbereich mit rund 130m2 im Keller zugeordnet.


Aufgrund der guten Anbindung zu sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln bietet diese Immobilie hervorragende Arbeitsbedingungen für Menschen, die die Vorzüge dieser wunderschönen Gegend suchen. 


Aufteilung



Zentraler Vorraum
5 Zimmer
2 Kabinett
Küche
2 WC

 


Begehrte, zentrale Lage


Nahe dem Gersthofer Platz bietet diese Immobilie beste Anbindung im öffentlichen wie auch im Individualverkehr. Auf kurzem Weg erreicht man zahlreiche Autobus- und Straßenbahnlinien direkt in die Innenstadt. 


Neben zahlreichen Geschäften des täglichen Bedarfs findet man in unmittelbarer Nähe Ärzte und zahlreiche Schulen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch eine Vielzahl an ausgezeichneten Gastronomiebetrieben und Freizeitmöglichkeiten.


Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung stellen wir 3% der Kaufpreises  zzgl. 20% USt als Provision in Rechnung.


 


360 Grad Ansichten


Außen 


Räumlichkeiten 


Küche 


Straßenansicht 


 

Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <2.000m

Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.000m
Höhere Schule <500m

Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.500m

Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <1.000m

Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <1.500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <3.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Alsegger-/Herbeckstraße, Gersthofer PlatzFür weitere Fragen steht Ihnen Frau Barbara Forsthuber sehr gerne telefonisch unter 0676 920 66 40 oder per Email an bf@befirst-immobilien.com zur Verfügung.


Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.


 


 


Die Visualisierungspläne werden ohne jegliche Garantien geliefert.


be-first -immobilien gewährt keine Garantien die die Qualität und die Präzision der Abmessungen betreffen.

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Details

Zimmer
7
Referenz
5872-9
Status
Gut

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