Die Version Ihres Browsers wird nicht länger unterstützt. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser für eine optimale Nutzung.

TL 34.991.400

Baugelände zu verkaufen- Wien, Österreich

TL 34.991.400
516 m²

Beschreibung

Dieser zauberhaft romantische Eigengrund mit einer herrlichen Fläche von 516 m2 liegt am Rande des Kleingarten Vereins Ferdinand Hanusch in herrlicher Ruhelage des Heubergs. Die hervorragende Lage am Beginn des Parzellenabschnittes bietet damit hervorragende Bedingungen für eine Bebauung. So können Baufahrzeuge direkt auf das Grundstück gelangen. Derzeit steht ein kleines Haus auf dem Grund, das für permanente Wohnzwecke nicht geeignet ist. 


Widmung und Bebauungsmöglichkeit: Widmung Eklw - Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen (max. 20% Bebauung)Die Errichtung eines Kleingartenwohnhauses auf drei Ebenen mit



50 m² verbaubare Fläche im EG
50 m² verbaubare Fläche im OG
bis zu 83,3 m² Kellerflächer / Nutzung als Wohnkeller möglich. Aufgrund der leichten Hanglage würden so auch der Keller mit natürlichem Licht versorgt. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit als Mitglied des Vereins einen KfZ Abstellplatz nutzen zu können.


Sehr gute Verbindung besteht sowohl im öffentlichen wie auch im Individualverkehr: Die Buslinie 44A liegt nur wenige Schritte entfernt und führt direkt zur S45 und zur Straßenbahnlinie 43.


Sehr gerne stehe ich Ihnen jederzeit für weitere Fragen und ausführliche  Besichtigungen zur Verfügung.


Barbara Karoline Preis


 




 




 


 


 

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.500m
Apotheke <1.500m
Klinik <2.000m
Krankenhaus <2.000m

Kinder & Schulen
Schule <2.500m
Kindergarten <1.500m
Universität <1.000m
Höhere Schule <4.000m

Nahversorgung
Supermarkt <1.500m
Bäckerei <1.500m
Einkaufszentrum <2.500m

Sonstige
Geldautomat <2.500m
Bank <2.500m
Post <1.500m
Polizei <2.500m

Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <1.000m
U-Bahn <3.000m
Bahnhof <3.000m
Autobahnanschluss <5.500m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.

Alles lesen

Details

Grundstücksfläche:
516 m²
Referenz:
9791

Erfahren Sie mehr

Position

Der Inserent hat die genaue Adresse der Immobilie nicht angegeben. Genaue Lage anfordern