Beschreibung
Spektakuläres 15.000 m2 großes Grundstück zum besten Preis in der Gegend, mit der Möglichkeit der Abtrennung und Bebauung mit maximal 1,6 m2 pro m2 gemäß den unten beschriebenen Vorschriften des Excmo. Stadtrat von Alicante:~ KAPITEL 9: INDUSTRIEGEBIETE (SCHLÜSSEL AI 2b)~ Art. 158. Abgrenzung und Charakterisierung~ 1. Der Flächennutzungsplan grenzt die Geltungsbereiche der vorliegenden Zonenbedingungen mit dem Schlüssel Al ab, wobei die Unterschiede in den Volumenbedingungen (Ebenen 1 und 2) und den Bedingungen der Verträglichkeit der Nutzungen (Ebenen „a und b“) differenziert geregelt werden.~ 2. Die vorherrschende Nutzung dieser Zone ist industriell. Die Bauweise ist als offene Bauweise vorgesehen, obwohl in bestimmten Bereichen auch halbgeschlossene Bauweisen zulässig sein können.~ 3 Für Neubauten in Bereichen mit industrieller Nutzung gelten die in Abschnitt 2 des Artikels 164 dieses Kapitels enthaltenen Sonderregeln. Dies gilt auch, wenn diese Bereiche in früheren oder späteren Planungen enthalten sind.~ Art. 159. Unterteilungsbedingungen. MP/ 31~ 1. Grundstücke, die vor dem Datum der ersten Genehmigung dieses Generalplans existierten, sind bebaubar, wenn sie neben der Erfüllung der anderen allgemeinen und besonderen Bedingungen eine Grundfläche von mindestens 600 m2 haben.~ 2. Grundstücke, die aus Neubauprojekten entstehen, haben eine Mindestgrundfläche von 800 m2 in der Klasse 1 und 1.500 m2 in der Klasse 2. Die Mindestlänge der Fassade beträgt 16 m.~ 3. Grundstücke, die aus neuen Unterteilungen oder Abtrennungen entstehen, dürfen kein unbebautes angrenzendes Grundstück hinterlassen, das aufgrund seiner Grundfläche nicht bebaubar ist, es sei denn, dieses grenzt wiederum an ein anderes unbebautes Grundstück, mit dem es gruppiert werden kann und ein Grundstück bildet, das gleich oder größer als das Minimum ist.~ Art. 160. Volumenbedingungen. [MP/1, MP/lS, MP/lS]~ Die Fassade des Gebäudes kann in der Kategorie 1 auf der Außenachse liegen. In der Kategorie 2 wird sie 10 m zurückversetzt, mit Ausnahme der Pförtnerhäuser und Zugangskontrollkabinen, die auf einer Länge von maximal 300 m der Außenachse zugewandt liegen dürfen~ In Bezug auf die übrigen Grenzen kann in der Kategorie 1 mit dem Gebäude dasselbe erreicht werden. In der Kategorie 2 wird ein Bauabstand von 500 m eingehalten, außer in Fällen einer gemeinsamen Nutzung zweier oder mehrerer aneinandergrenzender Grundstücke mit einheitlichem Projekt und einheitlicher Ausführung oder im Fall von Pförtnerhäusern oder Kontrollkabinen, wobei die gleichen Bedingungen wie im vorherigen Absatz festgelegt gelten. Der Mindestabstand zwischen Gebäuden innerhalb desselben Grundstücks beträgt 3,00 m. Bei bestehenden Grundstücken mit einer geringeren Fläche als der Mindestfläche, die gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 1 von Artikel 159 bebaubar sind, kann der Bauabstand verringert werden. bis 3,00 m. die Fassade und Grenzen in Grade 2.~ 2. Die Belegung des Gebäudes wird 80 % der Grundfläche des Plans nicht überschreiten.~ 3. Die maximale Bebaubarkeit wird 1,20 m2/m2 in Grade .1 und 1,60 m2 in Grade 2 betragen,~ 4. Das Gebäude wird eine maximale Höhe von 3 Stockwerken und 12 m nicht überschreiten. Klasse 1, 4 Stockwerke und 16 m. in Grad 2. Ausgenommen von diesen Grenzwerten sind die technischen Anlagen, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind; diese können die angegebenen Parameter bei Bedarf überschreiten.~ 5. Die Höchstzahl der unterirdischen Stockwerke beträgt eins, es sei denn, die Anlagen oder technischen Elemente der Tätigkeit erfordern dies.~ 6. Bei Arbeiten zur Aufstockung bestehender Gebäude oder Anlagen kann von den in den Abschnitten 1 und 2 dieses Artikels dargelegten Regeln hinsichtlich Bauabständen und Belegung abgewichen werden.~ Art. 161. Ästhetische Bedingungen.~ 1. Die Gestaltung und die zu verwendenden Materialien der Fassaden sind frei. Vorspringende Elemente, die über Freiflächen des Grundstücks angeordnet sind, die sich aus vorgeschriebenen Baulücken ergeben, dürfen nicht mehr als 100 m von der Fassade vorstehen.~ 2. Die Gestaltung und die Materialien der Brandschutzwände, auch wenn diese provisorisch sind, müssen denen der Fassade selbst entsprechen und mit diesen übereinstimmen.~ 3. Die Freifläche des Grundstücks, die sich aus der Baulücke zur Vordergrenze ergibt, darf für Zufahrt, Parkplätze, Lade- und Entladedocks und Gärten verwendet werden, jedoch nicht für Lagerzwecke, mit Ausnahme von Kraftstofftanks der Industrieanlage.~ 4. Die Einfriedung des in der Außenflucht angeordneten Grundstücks darf keine undurchsichtigen Elemente mit einer Höhe von mehr als 0,50 m aufweisen.~ Art. 162 Qualitäts- und Hygienebedingungen. MP /133~ .. Sofern keine besonderen technischen Anforderungen dies erfordern, dürfen aufgrund der Zusammensetzung und Organisation des Gebäudes keine Arbeitsplätze mit festem Standort weiter als 10 m voneinander entfernt sein. entfernt von einer natürlichen Lichtlücke, egal ob an der Fassade oder auf dem Dach.~ 2. Aus Sicherheitsgründen wird die Anordnung des Gebäudes und seiner Einrichtungen den Zugang für Fahrzeuge der Feuerwehr ermöglichen und den Bedingungen der städtischen Verordnungen über Brandschutzbedingungen entsprechen..~ ~ Wir haben Angebote für Wohnungen, günstige städtische und ländliche Grundstücke, Bankimmobilien, günstige Chalets, Stadthäuser zu Schnäppchenpreisen. Sie stehen zum Verkauf oder zur Miete. 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